Berechne die Abschreibung (AfA) für deine Werkzeuge, Maschinen & Fahrzeuge – und finde heraus, ob sich Neukauf oder Leasing lohnt.
Liegt der Anschaffungswert unter 800 € netto, kannst du das Werkzeug im Jahr des Kaufs komplett als Betriebsausgabe absetzen. Ab 800 € muss es über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
pro Jahr
| Jahr | Buchwert (Jahresanfang) | AfA-Betrag | Buchwert (Jahresende) |
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AfA steht für "Absetzung für Abnutzung". Es ist die steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern über ihre Nutzungsdauer. Du kannst die Anschaffungskosten nicht sofort, sondern verteilt über die Jahre absetzen, in denen du das Werkzeug nutzt.
Das Finanzamt gibt offizielle AfA-Tabellen vor: Elektrowerkzeuge 5 Jahre, große Maschinen 8–10 Jahre, Fahrzeuge 6–13 Jahre, Computer 3 Jahre. Unser Rechner verwendet diese Standardwerte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) unter 800 € netto können sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. Zwischen 800 € und 1.000 € gilt der Sammelposten (5 Jahre). Seit 2026 gelten teilweise erweiterte Grenzen – frage im Zweifel deinen Steuerberater.
Leasing kann steuerlich vorteilhaft sein, weil die Raten als Betriebsausgaben absetzbar sind. Für Werkzeuge unter 5.000 € ist Kauf meist günstiger. Unser Rechner hilft dir beim Vergleich.