Werkzeug-AfA-Rechner – AfA & Abschreibung berechnen

Berechne die Abschreibung (AfA) für deine Werkzeuge, Maschinen & Fahrzeuge – und finde heraus, ob sich Neukauf oder Leasing lohnt.

⚠️ Rechtlicher Hinweis

Diese Berechnung dient nur der Orientierung. Die AfA-Sätze und Regelungen können je nach Betriebsart und individuellem Fall abweichen. Konsultiere für steuerliche Fragen einen Steuerberater. Wir übernehmen keine Haftung für finanzielle Folgen.

⚡ GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut)

Liegt der Anschaffungswert unter 800 € netto, kannst du das Werkzeug im Jahr des Kaufs komplett als Betriebsausgabe absetzen. Ab 800 € muss es über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Jährlicher AfA-Betrag (lineare Methode)
0,00 €

pro Jahr

JahrBuchwert (Jahresanfang)AfA-BetragBuchwert (Jahresende)

💡 Tipp: Neukauf vs. Leasing

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💰 Steuerliche Ersparnis durch AfA

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Häufige Fragen zur Werkzeug-AfA

Was bedeutet AfA?

AfA steht für "Absetzung für Abnutzung". Es ist die steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern über ihre Nutzungsdauer. Du kannst die Anschaffungskosten nicht sofort, sondern verteilt über die Jahre absetzen, in denen du das Werkzeug nutzt.

Welche Nutzungsdauer gilt für mein Werkzeug?

Das Finanzamt gibt offizielle AfA-Tabellen vor: Elektrowerkzeuge 5 Jahre, große Maschinen 8–10 Jahre, Fahrzeuge 6–13 Jahre, Computer 3 Jahre. Unser Rechner verwendet diese Standardwerte.

Was ist die GWG-Grenze 2026?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) unter 800 € netto können sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. Zwischen 800 € und 1.000 € gilt der Sammelposten (5 Jahre). Seit 2026 gelten teilweise erweiterte Grenzen – frage im Zweifel deinen Steuerberater.

Lohnt sich Leasing statt Kauf?

Leasing kann steuerlich vorteilhaft sein, weil die Raten als Betriebsausgaben absetzbar sind. Für Werkzeuge unter 5.000 € ist Kauf meist günstiger. Unser Rechner hilft dir beim Vergleich.